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   BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96   

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https://dejure.org/1997,3610
BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleichsabgabe - Baurechtliche Zulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 530
  • BauR 1997, 459
  • ZfBR 1997, 216
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
    Zu ihrer Beantwortung wäre zu unterscheiden, wie eng der Verwaltungsakt und die Nebenbestimmung miteinander zusammenhängen, ob also die Zustimmung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 - NVwZ 1984, 366 ); insoweit ist für das vorliegende Verfahren das Landesrecht maßgeblich, wie bereits ausgeführt worden ist.
  • BVerwG, 26.08.1994 - 4 B 171.94

    Auslegung irreversiblen Landesrecht als Gegenstand einer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
    Im übrigen ist es eine Frage des materiellen Rechts, ob ein die Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage ausschließender unlösbarer Zusammenhang zwischen Genehmigungsinhalt und Auflageninhalt gegeben ist; maßgeblich wäre hier das hessische Naturschutzrecht, das als irrevisibles Landesrecht gemäß § 137 Abs. 1 , § 173 VwGO , § 562 ZPO der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. hierzu auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1994 - BVerwG 4 B 171.94 - n.v.).
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten

    Bei isolierter Anfechtung einer Nebenbestimmung wird der Verwaltungsakt im Übrigen bestandskräftig (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - 7 C 73.67 - BVerwGE 31, 133 und Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8c BNatSchG Nr. 1 S. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

    Selbst wenn es sich hierbei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts um eine Nebenbestimmung zu der den Klägern erteilten Baumfällgenehmigung handeln sollte, wäre die Frage, ob diese Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden kann, die Genehmigung also ohne sie "sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann" (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 -, NvWZ 1984, 366), der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens zuzuordnen, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31/87 -, BVerwGE 81, 185; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 12, 221; Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199/96 -, NvWZ - RR 1997, 530), was hier nicht der Fall ist (vgl. zur regelmäßig selbständigen Anfechtbarkeit von Zahlungsauflagen bereits BVerwG, Urteil vom 12. März 1982 - 8 C 23.80 -, BVerwGE 65, 139, 141).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen

    Die neue Auflage steht mit der Genehmigung nicht in einem unlösbaren materiellrechtlichen Zusammenhang, der ihre isolierte Aufhebung und damit eine isolierte Anfechtung ausschließt (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 28 ; Beschluss vom 18. Februar 1997 - BVerwG 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8 c BNatSchG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 16.07.1997 - 4 B 110.97

    Naturschutz - Bestandkräftige Genehmigung - Stichtagsvoraussetzungen

    Der Senat hat bereits geklärt, daß "Vorhaben" im Sinne dieser Vorschrift nicht die durch eine Nebenbestimmung festgesetzte Ausgleichsabgabe, sondern das einzelne Bauvorhaben ist, über dessen "Zulässigkeit" zu entscheiden war und auf das sich eine vor dem 1. Mai 1993 erteilte Genehmigung bezieht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Februar 1997 - BVerwG 4 B 199.96 - BauR 1997, 459 ).
  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 4 UE 2058/94

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich von BNatSchG § 8c Nr 2 - naturschutzrechtliche

    Die Überleitungsvorschrift des § 8 c Nr. 2 BNatSchG, wonach bei vor dem 01.05.1993 noch nicht unanfechtbar beschiedenen Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 8 a Abs. 2 BNatSchG nur der im Plan vorgesehene Naturausgleich und keine Abgabe mehr gefordert werden kann, ist hier nicht anzuwenden (Hess. VGH, Urteil vom 27.06.1996 - 4 UE 1183/85 - a.a.O., auch vom 25.07.1996 - 6 UE 1734/95 -, dieses bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18.02.1997 - 4 B 199.96 -).
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